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   BGH, 03.03.2020 - EnVR 114/18   

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https://dejure.org/2020,12485
BGH, 03.03.2020 - EnVR 114/18 (https://dejure.org/2020,12485)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2020 - EnVR 114/18 (https://dejure.org/2020,12485)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2020 - EnVR 114/18 (https://dejure.org/2020,12485)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Erweiterungsfaktors zur Anpassung der Erlösobergrenze; Berücksichtigung einer historische Jahreshöchstlast bei der Ermittlung des Erweiterungsfaktors

  • rewis.io

    Jahreshöchstlast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARegV § 10
    Ermittlung des Erweiterungsfaktors zur Anpassung der Erlösobergrenze; Berücksichtigung einer historische Jahreshöchstlast bei der Ermittlung des Erweiterungsfaktors

  • datenbank.nwb.de

    Ermittlung des Erweiterungsfaktors für den Parameter Jahreshöchstlast - Jahreshöchstlast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.01.2018 - EnVR 9/17

    Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Vorrang des Erweiterungsfaktors

    Auszug aus BGH, 03.03.2020 - EnVR 114/18
    Gleiches gilt für die - auf einer typisierenden Betrachtung beruhende - Notwendigkeit von Erweiterungsinvestitionen: Die Änderung der Erlösobergrenze erfolgt unter vereinfachenden Annahmen proportional zu den als dominant festgelegten Einflussfaktoren nach § 10 ARegV, um einerseits dem berechtigten Interesse des Netzbetreibers Rechnung zu tragen, die Erlösobergrenze an die veränderten Umstände anzupassen, und andererseits eine vollständig neue Kostenprüfung zu vermeiden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - EnVR 9/17, RdE 2018, 121 Rn. 24 f.).
  • BGH, 07.12.2021 - EnVR 6/21

    Kapitalkostenaufschlag - Anreizregulierung: Berücksichtigung der Kapitalkosten

    Sie ist, wie der Bundesgerichtshof in anderem Zusammenhang bereits mehrfach entschieden hat, als Ausfluss des pauschalierenden kalkulatorischen Systems der Netzentgeltfestlegung unbedenklich und daher hinzunehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 2020 - EnVR 114/18, RdE 2020, 465 Rn. 17 f - Jahreshöchstlast, und vom 5. Mai 2020 - EnVR 26/19, RdE 2020, 412 Rn. 44 - Kapitalkostenaufschlag II; jew. mwN).
  • BGH, 04.05.2021 - EnVR 14/20

    Erweiterungsfaktor III

    (a) Allerdings ist bei der Ermittlung des Erweiterungsfaktors bei den Parametern zur Erfassung einer nachhaltigen Änderung der Versorgungsaufgabe des Netzbetreibers der im Antragszeitpunkt jeweils aktuelle Wert anzusetzen (BGH, Beschluss vom 3. März 2020 - EnVR 114/18, RdE 2020, 465 Rn. 11 - Jahreshöchstlast).
  • BGH, 04.05.2021 - EnVR 22/20

    Erweiterungsfaktor II

    Nur dies ermöglicht die in diesem Bereich erstrebte Verknüpfung der Erlösobergrenze mit den tatsächlichen Veränderungen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2020 - EnVR 122/18, RdE 2020, 419 Rn. 12 - Anpassung der Erlösobergrenze; vgl. auch BGH, Beschluss vom 3. März 2020 - EnVR 114/18, RdE 2020, 465 Rn. 19 - Jahreshöchstlast).
  • BGH, 12.10.2021 - EnVR 76/20

    Erweiterungsfaktor IV

    Die damit verbundene Folge, dass die tatsächlichen Kosten, die durch die Veränderung der Versorgungsaufgabe auf den Netzbetreiber zukommen, nicht vollständig abgebildet werden, ist im Hinblick auf die pauschalierende Betrachtung unumgänglich und in der Vorschrift angelegt (vgl. BGH, RdE 2018, 210 Rn. 24 f. - Erweiterungsfaktor I, und Beschluss vom 3. März 2020 - EnVR 114/18 - RdE 2020, 465 Rn. 18 - Jahreshöchstlast).
  • BGH, 07.12.2021 - EnVR 22/21

    Niedrigere Festsetzung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen durch die

    Sie ist, wie der Bundesgerichtshof in anderem Zusammenhang bereits mehrfach entschieden hat, als Ausfluss des pauschalierenden kalkulatorischen Systems der Netzentgeltfestlegung unbedenklich und daher hinzunehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 2020 - EnVR 114/18, RdE 2020, 465 Rn. 17 f - Jahreshöchstlast, und vom 5. Mai 2020 - EnVR 26/19, RdE 2020, 412 Rn. 44 - Kapitalkostenaufschlag II; jew. mwN).
  • BGH, 04.05.2021 - EnVR 13/20

    Nachhaltige Änderung der Versorgungsaufgabe auf der Hochspannungsebene

    21 (1) Allerdings ist bei der Ermittlung des Erweiterungsfaktors bei den Parametern zur Erfassung einer nachhaltigen Änderung der Versorgungsaufgabe des Netzbetreibers der im Antragszeitpunkt jeweils aktuelle Wert anzusetzen (BGH, Beschluss vom 3. März 2020 - EnVR 114/18, RdE 2020, 465 Rn. 11 - Jahreshöchstlast).
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